Sehr geehrte Eltern,
der Schwimmunterricht ist verbindlicher Pflichtunterricht an allen sächsischen Grundschulen. Schwimmen setzt kontinuierliches, zielgerichtetes Üben voraus. Gehen Sie bitte verantwortungsbewusst mit einer Sport- und Schwimmbefreiung für Ihr Kind um.
Die Befreiung kann ab der Dauer von einer Woche von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden. Ab der Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen der amtsärztlichen (jugendärztlichen) Bestätigung.
Krankmeldungen von Kindern haben für den gesamten Schultag Gültigkeit.
Die Kinder haben nach Rücksprache mit dem Busunternehmen die Möglichkeit, auf der Rückfahrt im Bus ihr Frühstück einzunehmen mit der Option, den Platz ohne Rückstände zu hinterlassen, d. h. Fingerfood – von der Brotbüchse in den Mund, keine Krümel, keine Verpackungsabfälle und sicher verschließbare Flaschen mit Getränken, die möglichst keine Flecken hinterlassen.
Für Ihre Unterstützung sind wir dankbar!

Das Team der GS Arnsdorf