Wichtige Verkehrsschilder in unserer Umgebung
Das „Vorfahrtsstraßenschild“ zeigt an, dass du an Kreuzungen und Einmündungen die Vorfahrt hast. |
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Am „Stopp-Schild" müssen alle Fahrzeuge anhalten, auch Fahrräder. Das Schild befindet sich am Ende einer Nebenstraße. Beachte den Verkehr auf der Hauptstraße. |
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Das „Verbot der Einfahrt“-Schild verbietet die Einfahrt in diese Straße. Es gilt für alle Fahrzeuge, also auch für Fahrräder. |
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Das „Haltestellenschild“ zeigt die Haltestelle des Linienbusses an. Gib Acht auf ein- und aussteigende Fahrgäste. |
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Die Straße darf nur in Richtung des Pfeils des „Einbahnstraßenschildes“ befahren werden. |
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Hier kannst du laufen, Roller oder Inliner fahren. Fußgänger haben hier das Vorrecht. Nur Kinder bis 10 Jahre dürfen hier mit dem Rad fahren. Fahrradfahrer dürfen hier nicht fahren. |
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Das Schild „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“ zeigt an, dass Fußgänger und Fahrradfahrer sich diesen Weg teilen. So müssen alle aufeinander Rücksicht nehmen. |
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Auf diesem Weg darf kein Radfahrer fahren. Das „Verbot-für-Fahrradfahrer“-Schild steht auch auf stark befahrenen Straßen, denn dort ist es für Radfahrer zu gefährlich. |