Krankheitsbedingte Verhinderung der Teilnahme am Unterricht

Ist ein/e Schüler/in durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert,
die Schule zu besuchen, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Auszug Schulbesuchsordnung §2). Aus aktuellem Anlass bitten wir Sie erneut darum, Ihr Kind bis spätestens 7.30 Uhr immer zuerst auf dem Anrufbeantworter unter 035200 29990 abzumelden (s. auch Hausaufgabenheft S. 1), um die unterrichtenden Lehrkräfte pünktlich über
das Fernbleiben Ihres Kindes in Kenntnis zu setzen.
Ansonsten sind Rückfragen nicht ausgeschlossen. Später ist der Schule die schriftliche Mitteilung der Sorgeberechtigten binnen drei Tagen nachzureichen bzw. per E-Mail zuzusenden.
Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen kann die Schule eine ärztliche Vorlage verlangen.
Hortabmeldungen sowie Abmeldungen in der „Flinken Pfanne“ werden nicht automatisch von der Schule aus weitergeleitet. Bitte melden Sie das Kind separat in diesen Einrichtungen ab!
Sollte uns bis 10.00 Uhr keine Information zum Fernbleiben Ihres Kindes vom Unterricht vorliegen,
sind wir verpflichtet, die Polizei einzuschalten.
Bitte beauftragen Sie bei Bedarf Mitschüler/innen, die Aufgaben zu überbringen!
 
Bleiben Sie gesund!
Gründer / Richter