Aktualisierte Informationen zum Schuljahr 2021/22
Stand: 25.04.2022
Auslaufen der Schul- und Kita-Verordnung
Mit Ablauf des 17. April 2022 tritt die Schul- und Kita-Verordnung planmäßig außer Kraft.
Betretungsverbot / Einlass
Es gilt weiterhin ein spontanes Betretungsverbot für Schulfremde (Anmeldung erforderlich).
Ausgenommen ist das kurzfristige und zügige Abholen von Schülern und Schülerinnen nach Schulschluss sowie während der Hortzeit (max. 10 Minuten).
Die Klassen- und Horträume werden dabei nicht betreten.
Morgens verabschieden Sie Ihre Kinder am Tor bzw. an der Schultür (Hofseite).
Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf dem SMK-Blog.
Der Hygieneplan ist unter "Infos Covid-19" eingestellt.
Sportunterricht
Über eine Befreiung vom Sportunterricht befindet der verantwortliche Sportlehrer. Sollten sich aus verschiedensten Gründen Kinder nicht wohl fühlen bzw. verletzt haben, bitten Sie als Eltern um eine Entschuldigung für ein bis zwei Tage. Dauern Sportbefreiungen drei Tage und länger, benötigen wir ein ärztliches Attest.
Kommunikation
Leider müssen wir zum wiederholten Male das Thema Kommunikation ansprechen.
Wir bitten uns gegenüber um einen sachlichen, höflichen und respektvollen Ton, mit dem Sie auch selbst angesprochen werden möchten.
Dies gilt auch für die schriftliche Form von Mitteilungen sowie die Weiterleitung von Informationen an uns über Ihre Kinder.
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