Wichtige Verkehrsschilder in unserer Umgebung

Das „Vorfahrtsstraßenschild“ zeigt an, dass du an
Kreuzungen und Einmündungen die Vorfahrt hast.
Am „Stopp-Schild" müssen alle Fahrzeuge
anhalten, auch Fahrräder. Das Schild befindet sich
am Ende einer Nebenstraße. Beachte den Verkehr
auf der Hauptstraße.
Das „Verbot der Einfahrt“-Schild verbietet die
Einfahrt in diese Straße. Es gilt für alle Fahrzeuge,
also auch für Fahrräder.
Das „Haltestellenschild“ zeigt die Haltestelle des
Linienbusses an. Gib Acht auf ein- und
aussteigende Fahrgäste.
Die Straße darf nur in Richtung des Pfeils des
„Einbahnstraßenschildes“ befahren werden.
Hier kannst du laufen, Roller oder Inliner fahren.
Fußgänger haben hier das Vorrecht. Nur Kinder
bis 10 Jahre dürfen hier mit dem Rad fahren.
Fahrradfahrer dürfen hier nicht fahren.
Das Schild „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“
zeigt an, dass Fußgänger und Fahrradfahrer sich
diesen Weg teilen. So müssen alle aufeinander
Rücksicht nehmen.
Auf diesem Weg darf kein Radfahrer fahren. Das
„Verbot-für-Fahrradfahrer“-Schild steht auch auf
stark befahrenen Straßen, denn dort ist es für
Radfahrer zu gefährlich.










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